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Schulordnung

Liebe Schülerin, lieber Schüler,


wir möchten, dass du dich mit anderen Schüler*innen in der Löns-Realschule wohl fühlst und etwas leisten kannst.

 

Damit dies gelingt, sind einige Voraussetzungen nötig.
 

WIR

 

   • pflegen einen freundlichen Umgangston. Das Grüßen gehört dazu.
   • gehen fair miteinander um und unterstützen uns beim Lernen.
   • schlichten Konflikte durch Gespräche. 
   • lehnen Gewalt in jeder Form ab.
   • unterlassen alles, wodurch sich andere gefährdet, bedroht, verletzt oder belästigt fühlen.
   • behandeln die Einrichtungsgegenstände und Medien verantwortungsbewusst und pfleglich.
   • übernehmen Verantwortung für die Ordnung und Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem Schulgelände.

 

 

Darüber hinaus beachten wir die (nicht abschließend) aufgeführten konkreten Richtlinien:

 

  1. Ab 7:20 Uhr wird die Schule geöffnet. Mit dem Gongzeichen um 7:55 gehen alle zu ihren Fachräumen. Der Unterricht beginnt um 8:00 Uhr.

  2. Schüler, die mit dem Fahrrad, dem Mofa oder Moped kommen, benutzen die dafür vorgesehenen Stellplätze.

  3. Die Wegstrecken zu den Sportstätten sind zu Fuß zügig und auf dem kürzesten Wege rücksichtsvoll zurückzulegen.

  4. Im gesamten Gebäude wird nicht gerannt und getobt. Vor den Unterrichtsräumen wird besonders auf Ruhe und Ordnung geachtet.

  5. Ist der Lehrer 10 Minuten nach dem Gongzeichen nicht erschienen, so meldet die Klassensprecherin / der Klassensprecher dies im Büro.

  6. Zur Begrüßung erheben sich die Schüler*innen bei jeder Lehrkraft.

  7. Im Unterricht wird nicht gegessen; das Kaugummikauen unterbleibt.

  8. In den Fachräumen gelten besondere Nutzungsbedingungen.

  9. Während des Unterrichts sollten die Schüler*innen nicht auf die Toilette gehen.

  10. Das Verlassen des Schulgrundstücks ist ohne Erlaubnis einer Lehrkraft verboten. Es gibt eine Passierscheinregelung.

  11. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. 

  12. Schüler*innen der Löns-Realschule tragen angemessene Kleidung, Kopfbedeckungen sind während des Unterrichts abzunehmen.

  13. Die Benutzung von Handys und anderen elektronischen Geräten, die nicht im Unterricht benötigt werden, ist nicht gestattet.

  14. Zum Lüften der Räume dienen die grünen Fensterelemente. Die großen Fensterelemente sollen nicht geöffnet werden. 

  15. Schulinventar (Tische, Bänke, Stühle, ...) wird nicht bemalt oder beschädigt. Entstehende Kosten müssen von den Eltern getragen werden.

  16. Die Stühle werden nach dem Unterricht hochgestellt.

  17. Die Klasse ist für den Raum verantwortlich. Bei grobem Schmutz wird der Raum von den Schüler*innen gereinigt.

  18. In den Pausen halten sich die Schüler*innen auf dem Schulhof oder in der Eingangshalle im Erdgeschoss auf. Das Gebäude und der Schulhof der IGS sind kein Aufenthaltsbereich.

  19. Die Schüler*innen der 10. Klassen unterstützen die Lehrkräfte bei der Aufsicht im Gebäude. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

  20. Für die Sauberkeit der Schulhöfe sind alle Schüler*innen verantwortlich. Den Ordnungsdienst im Gebäude und auf dem Hof übernehmen die Klassen des 5. bis 9. Jahrgangs.

  21. Im Winter passen die Schüler*innen ihr Verhalten auf dem Schulhof den Witterungsbedingungen an. Das Schneeballwerfen ist untersagt.