12.04.2021:
- Die aktuelle Rundverfügung 15/2021 wurde hinzugefügt.
- Ein Zutritt zum Schulgebäude ist für alle Personen nur zulässig, die einen negativen Test nachweisen können, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Die Schule wird grundsätzlich erst um 7:30 Uhr geöffnet, damit alle Schüler ihren Nachweis vor Zutritt des Gebäudes bei der Frühaufsicht erbringen können (Unterschrift auf der Verpackung des Testkits).
Mit dem Beschluss zu verpflichtenden Antigen-Tests zu Hause kann aus organisatorischen Gründen der Präsenzunterricht erst am am Dienstag, dem 13. April 2021, mit Gruppe B beginnen.
Nähre Informationen entnehmen Sie bitte dem Elternbrief und den weiteren Dokumenten im Anhang.
- Elternbrief-Verpflichtende-haeusliche-Testungen.pdf (1052 Downloads)
- 2021-04-01_Brief_an_Eltern.pdf (760 Downloads)
- Testpflicht_Elterninfo.pdf (1172 Downloads)
- 2021-03-31_-_Formular_Befreiung_von_der_Pr_senzpflicht.pdf (645 Downloads)
- 2021-04-09-Rundverf_gung_15-2021_Ersetzung_der_Rundverf_gung_1011u12_BS_002_.pdf (196 Downloads)