Einführung von Selbsttests an der Schule

Mit der Rundverfügung 13/2021 ist die Voraussetzung geschaffen worden, dass alle Bediensteten und auch alle Schülerinnen und Schüler regelmäßig in Abhängigkeit der aktuellen Inzidenz Corona-Selbsttests an der Schule unter Anleitung der Lehrkräfte durchführen können.

Anspruch auf einen kostenlosen Test haben alle genannten Personen, sofern der Schule eine Einverständniserklärung vorliegt. Wir werden diese Einverständniserklärungen über die Klassenlehrer verteilen. Sie können sich das Formular auch im Dateianhang dieses Beitrages herunterladen und ihrem Kind zum Präsenzunterricht mitgeben.

Zusätzliche und wichtige Informationen zum Verfahren erhalten Sie über das beigefügte Informationsblatt.

Auf der offiziellen Informationsseite des Kultusministeriums finden Sie alle Dokumente in der aktuellen Fassung:

Selbsttests an Schulen laufen an – Auslieferung der ersten 400.000 Tests beginnt heute, Testwoche startet Montag | Nds. Kultusministerium (niedersachsen.de)

Die noch vor den Ferien geplante erste allgemeine Testung soll unabhängig von der aktuellen Inzidenz im Landkreis erfolgen, sodass wir hier die Chance haben, einen guten Überblick über die konkrete Lage vor Ort zu bekommen. Daher bitte ich sie ausdrücklich um Unterstützung bei den geplanten Maßnahmen. Wichtig ist, dass Schüler nur getestet werden, wenn eine Einverständniserklärung vorliegt.

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