AK 10: Beratungshilfe und Beschwerderegelung

Mitglieder

  • Frau Krijnen (Vorsitzende)
  • Frau Duwe-Sander (Beratungslehrerin)
  • Frau Gattermann (SV-Lehrerin)

Konzeption

a) Interne Beratung der unterschiedlichen Personenkreise (Schüler, Eltern,
Kollegen) auf verschiedenen Ebenen durch

  • Klassenlehrer,
  • Fachlehrer,
  • Fachbereichsleiter,
  • SV-Lehrer und Beratungslehrer,
  • Schulleitung

hinsichtlich

  • fachlicher Fragen und Probleme,
  • Schullaufbahnfragen / Berufsorientierung
  • Lernschwierigkeiten / Verhaltensauffälligkeiten
  • Lernstandserhebungen
  • Förderunterricht
  • sonstiger Störungen im Schulbesuch

b) bei Bedarf Einbeziehen externer Institutionen wie z.B.

  • Erziehungsberatungsstelle / Schulpsychologen
  • Jugendamt
  • Berufsberatung / BIZ
  • Bundeswehr / Polizei
  • Vertreter der BBS

Anfragen / Beschwerden sollen möglichst nach einem „Schritteplan” erfolgen, um eine zeitnahe, zügige und vor allem effektive Beratung zu gewährleisten (-> nicht mit jedem Anliegen an die Schulleitung herantreten).

c) Die Beratungslehrerin

Prinzipien:

  • Beratungsangebot ergänzt (ersetzt nicht!) das Gespräch mit den
  • o.g. Personen
  • Beratung ist freiwillig
  • Gesprächsinhalte unterliegen der Schweigepflicht
  • Beratung kann jederzeit durch den Ratsuchenden und/oder die
  • Beratungslehrkraft abgebrochen werden
  • ggf. wird der Ratsuchende weitervermittelt
  • Ziel ist es, den Ratsuchenden darin zu stützen, eine Lösung für sein Problem zu finden, nicht ein Rezept bzw. Lösung zu „präsentieren”.

Aufgabenschwerpunkte werden in Zukunft folgende Bereiche sein:

  • Beratung bei Lernschwierigkeiten und Verhaltensauffälligkeiten
  • Diagnose
  • Lernstandserhebung
  • Fördermöglichkeiten
  • Förderarbeit (Wahrnehmungstraining, Lehrgangsunterstützung)
  • Kontakte zu außerschulischen Einrichtungen
  • Schullaufbahnberatung

Aktuelle Beratungsarbeit:

  • Schüler: Schwierigkeiten im Umgang / in der Wahrnehmung / Beurteilung durch FachlehrerInnen; Konflikte mit MitschülerInnen; Konflikte mit Eltern (Gewalt in der Familie)
  • Eltern: Unzufriedenheit über schulische Maßnahmen / Beurteilungen; Schwierigkeiten des/mit dem eigenen Kind(es)
  • Kollegen: Absprache bzgl. pädagogischer Maßnahmen; Umgang mit KollegInnen; Information über /Beratung bei Verhaltensauffälligkeiten von SchülerInnen
  • Schulleitung: Begleitung von Schüler-/Eltern-/ Fachlehrergesprächen

Derzeit findet für Schüler mit Lernstörungen aus dem 5. Jahrgang ein Konzentrations- und Wahrnehmungstraining statt.

  • Information der Eltern auf der 1. Elternversammlung (zunächst auf Kinder mit diagnostizierter bzw. angenommener AD(H)S-Symptomatik begrenzt)
  • Beobachtung der Schüler nach einem umfangreichen Beobachtungs-/ Fragenkatalog einer anerkannten Institution zur Begleitung AD(H)S-betroffener Kinder
  • Vorschlag der zu fördernden Kinder durch den Klassenlehrer
  • Absprache mit den Eltern

Konzeption:

  • 1x wöchentlich Training in der zur 1. Stunde
  • (wechselnd dienstags/mittwochs/donnerstags zur Vermeidung einseitiger Unterrichtsversäumnisse)
  • Dauer des Trainingsblocks auf 10 Wochen begrenzt
    Gruppengröße maximal 4-5 Schüler
  • Evaluation
  • Ggf. Ausdehnung des Angebotes auf weitere Jahrgänge
    (z.Zt. „Probetraining” mit SchülerInnen des 8. Jg. am Nachmittag)

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